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Patienten Info 

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Gut informiert zu mehr Gesundheit:

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise für Ihren ersten Besuch bei Walter Physio & Sports. Von der ärztlichen Verordnung über die Kosten bis hin zu praktischen Tipps – wir möchten, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen. 

PHYSIO & SPORTS WALTER
Schwabing

Martiusstraße 3,
80802 München

Tel.: (089) 33 10 30
Fax: (089) 34 01 97 13
E-Mail: schwabing@walter-physiosports.de

Anfahrtsweg

Unsere Praxis ist zentral in Schwabing, im Herzen von München gelegen. Sie ist leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie mit der U-Bahn-Linie U3/U6 Haltestelle Giselastraße oder mit der Buslinie 54/154 Haltestelle Martiusstraße zu erreichen.

Öffnungszeiten

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung
Montag – Donnerstag:  08:00 – 20:00
Freitag:  08:00 – 15:00
Alle Kassen- und Privatbehandlungen auf ärztliche Verordnung.

Ablauf der Behandlung 

Von der ärztlichen Verordnung bis zur Therapie.

Downloads

  • Auch wenn sich einzelne Einheiten bei einem Termin unterscheiden können, ist der erste Besuch beim Physiotherapeuten doch für viele Patient*innen sehr ähnlich. Nachdem das Organisatorische wie Kontaktdaten, Krankenversicherung, Rezept etc. geklärt ist, starten wir mit dem Anamnesegespräch. Wir stellen Fragen und klären die Befunde, um zu den richtigen Schlussfolgerungen zu kommen. Der Patient bzw. die Patientin kann sich hierauf auch schon gut vorbereiten: Warum kommt er eigentlich zu uns? 

     

    Danach folgt die Statusaufnahme inklusive Tests, bei denen wir den Körper u. a. durch Bewegungen und Griffe untersuchen und die Beweglichkeit auf eine Probe stellen. So machen wir Einschränkungen messbar. Auch beim ersten Termin beim Physiotherapeuten nehmen wir also schon bestimmte Körperregionen unter die Lupe. So stellen wir bei den Tests sicher, dass wir zu einem besseren Befund kommen. Hier ist manchmal ein Entkleiden nötig. Passende Unterwäsche oder kurze, enge Sporthosen sind daher hilfreich. 

     

    Erst nach den Tests können wir eine Diagnose erstellen und mit den Patient*innen gemeinsam über Ziele und Wünsche sprechen. Wir klären die Einschränkungen und Beschwerdebilder, den Verlauf sowie den Umgang mit Beschwerden und mögliche Prognosen. Gemeinsam findet dann eine Zielsetzung statt und die Therapie wird erörtert.

  • Physiotherapie kann bei vielen gesundheitlichen Beschwerden helfen, sei es zur Schmerzlinderung, zur Verbesserung der Beweglichkeit oder zur Unterstützung der Rehabilitation nach einer Verletzung. Doch wie gelangt man eigentlich von der ersten ärztlichen Untersuchung zur tatsächlichen physiotherapeutischen Behandlung? In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir Ihnen den gesamten Prozess – so sind Sie bestens informiert und vorbereitet, um die notwendige physiotherapeutische Unterstützung zu erhalten.

     

    Schritt 1: Arzt konsultieren

    Wenn Sie vermuten, dass Sie eine Verletzung oder Erkrankung haben, die physiotherapeutische Maßnahmen erfordert, sollten Sie zunächst Ihren Arzt aufsuchen. Dieser ist in der Lage, Ihre Symptome wie Schmerzen zu bewerten und zu entscheiden, ob eine physiotherapeutische Behandlung notwendig ist. Der Arzt kann Ihnen dann verschiedene Therapieformen wie Massagen, Krankengymnastik, Bewegungstherapie oder manuelle Therapie auf Rezept verordnen.

     

    Schritt 2: Diagnose und Rezept

    Der Arzt wird nach einer gründlichen Untersuchung und Diagnose feststellen, ob eine physiotherapeutische Behandlung angebracht ist. Wenn ja, stellt er Ihnen ein Rezept aus, das die Art der erforderlichen Therapie und die Anzahl der Sitzungen spezifiziert. Diese Verordnung ist wertvoll, da Ärzte ein begrenztes Budget für Verordnungen haben und daher gezielt und sinnvoll Therapien verschreiben müssen. Wie Sie ihr Rezept selber richtig lesen können, erfahren Sie hier (Verlinkung “Wie lese ich mein Rezept richtig?”)

     

    Schritt 3: Terminvereinbarung

    Mit dem ausgestellten Rezept können Sie nun eine Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl kontaktieren. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie sicher, dass die Praxis Erfahrung mit Ihrer spezifischen Diagnose hat und von Ihrer Krankenkasse anerkannt wird. Bringen Sie das Rezept zu Ihrem ersten Termin mit, damit der Physiotherapeut einen passenden Behandlungsplan erstellen kann.

Patienteninfos 

Häufige Fragen   

Kosten & Abrechnung  

  • Ärztliche Überweisung / Rezept (Verordnung nicht älter als 28 Tage!)

    Krankenversicherungskarte

    Ggf. Arzt- oder OP-Berichte

    Persönliche Fragen: Überlegen Sie sich im Voraus, welche Fragen oder Anliegen Sie bezüglich Ihrer Beschwerden oder der bevorstehenden Therapie haben. Notieren Sie diese, damit Sie im Gespräch mit Ihrem Physiotherapeuten / Ihrer Physiotherapeutin nichts vergessen. Gute Kommunikation ist entscheidend für den Erfolg der Behandlung.

     

    Durch das Mitbringen dieser Dinge zu Ihrem ersten Termin stellen Sie sicher, dass Ihr Besuch so effizient und produktiv wie möglich verläuft. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur Genesung zu unterstützen!

  • Eine Behandlungseinheit dauert je nach Therapieform unterschiedlich. Krankengymnastik und manuelle Therapie umfassen in der Regel 20 Minuten. Bei der manuellen Lymphdrainage richtet sich die Dauer nach der ärztlichen Verordnung und beträgt meist 30, 45 oder 60 Minuten. Gern informieren wir Sie bei der Terminvereinbarung über die geplante Behandlungsdauer.

  • Bequeme Kleidung: Sportkleidung wie Jogginghosen, Leggings oder T-Shirts sind ideal, da sie Bewegungsfreiheit bieten und es dem Physiotherapeuten / der Physiotherapeutin erleichtern, die betroffenen Körperpartien zu untersuchen und zu behandeln.

  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Basis eines ärztlichen Rezepts.

    Bitte beachten Sie:

    Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung

    Diese beträgt 10 € je Rezept plus 10 % der Behandlungskosten

    Die Zuzahlung ist zu Beginn der Behandlung in der Praxis zu entrichten

    Bei gültiger Zuzahlungsbefreiung entfällt dieser Eigenanteil (Nachweis erforderlich)

    Die Preise und Leistungen richten sich nach dem bundesweit gültigen Heilmittelkatalog.

  • Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung auf Grundlage unserer aktuellen Preisliste.

    Wichtig für Sie:

    Die Rechnung wird direkt an Sie gestellt

    Eine (teilweise) Erstattung erfolgt durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe

    Die Erstattungshöhe ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif

    Eventuelle Differenzen zwischen Rechnung und Erstattung sind selbst zu tragen

    Gerne informieren wir Sie vorab transparent über unsere Preise.

  • Physiotherapeutische Behandlungen sind auch ohne ärztliches Rezept als Selbstzahlerleistung möglich.

    • Individuelle Behandlungsdauer und Therapiegestaltung

    • Ideal für Prävention, Training, Sportverletzungen oder akute Beschwerden

     

    Die Abrechnung erfolgt direkt nach unserer Preisliste.

Ausfallgebühr

Zuzahlungen

Wir bitten Sie dringend, Ihre Behandlungstermine einzuhalten oder rechtzeitig (12 Stunden vorher) abzusagen. Bei nicht wahrgenommenen oder kurzfristig abgesagten Terminen werden wir eine Ausfallgebühr in Höhe des Wertes der Behandlung erheben.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam

Laut Sozialgesetzbuch fünf (SGB V §61 V) sind wir verpflichtet, die Zuzahlung zu Heilmittelverordnungen zu erheben und an die Krankenkassen abzuführen. Wir bitten Sie, die Zuzahlung zum ersten Behandlungtermin zu begleichen.

Sind Sie im Besitz eines Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse, entfällt die Zuzahlung. Bitte bringen Sie diesen Ausweis zur ersten Behandlung mit.

Vielen Dank.
Ihr Praxisteam

Info für Privatpatienten / Beihilfepatienten

Lieber Patient, Liebe Patientin, 


wir bedanken uns für das Vertrauen, dass Sie sich in unsere Behandlung begeben wollen oder schon bei uns in Behandlung sind.

Durch eine Honorarvereinbarung werden sie über die Kosten der Behandlung informiert. Nach Abschluss Ihrer Therapie erhalten Sie von uns eine Rechnung, welche Sie mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Obwohl wir unter Berücksichtigung unserer Zusatzqualifikationen, unseres Personalaufwandes und unserer stetig steigenden Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen, berichten Patienten uns und auch anderen Kollegen immer häufiger, dass private Krankenversicherungen die eingereichte Honorarrechnung nur teilweise erstatten, da die Honorare unangemessen und ortsunüblich seien.

Unser Vertragspartner sind Sie. Welche Erstattungsmodalitäten bzw. welche Tarife Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung getroffen haben entzieht sich unserer Kenntnis.

Beruft sich die PKV auf die erstattungsfähigen Beiträge der Beihilfe, ist dies nicht zulässig, es sei denn, Sie sind beihilfefähig versichert. Die sogenannte Beihilfe ist ein Zuschuss des Staates an seine Beamten, keine Vollversicherung. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.  Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie z. B. im ärztlichen Bereich vereinbart wurde, existiert in der Physiotherapie nicht.

Unsere Preise liegen deutlich unterhalb des auch vom Oberlandesgerichtes Karlsruhe für angemessen befundenen 2,3 fachen GKV- Satzes. Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können.

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